Aktuell diskutieren die Gemeinden über Wertgrenzen, ab wann für Investionen auch alternative Lösungen untersucht werden sollen, bevor der Rat einen Beschluss fast.
Um was geht es?
Die Verwaltung und der Rat brauchen bei einer Investition – die unter einer bestimmten Wertgrenze liegt – keine alternative Lösung betrachten sowie diese auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüfen.
Also – für die VERWALTUNG eine ARBEITSERLEICHTERUNG, aber um die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung für die Gemeinde zu erlangen ein NACHTEIL.
Was ist der Sinn des §12 (1) Investitionen – Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung – KomHKVO?
1. Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung oberhalb einer von der Kommune festgelegten Wertgrenze beschlossen werden, soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.
2. Vor Beginn einer Investition mit unerheblicher finanzieller Bedeutung bis zu der nach Satz 1 festgelegten Wertgrenze muss eine Folgekostenberechnung vorgenommen werden.
Die Wertgrenze soll helfen die Verwaltung bei kleineren Investitionen, die „unbedeutend sind“, zu entlasten. Nun ist es die Aufgabe des Rates zu definieren, was – oder ab welchem Betrag einer Investition – „bedeutend“ oder unbedeutend“ ist.
Dies ist natürlich von der Finanzkraft der zu betrachtenden Gemeinde abhängig. Zum Beispiel kann ein Betrag von EUR 50.000 bei einer Gemeinde mit positivem Haushalt „unbedeutend“ sein, aber bei einer Gemeinde mit Haushaltssorgen und Sanierungsstau „bedeutend“ sein. Sie sehen also, dass diese Wertgrenze gewissenhaft gewählt werden will. Eine pauschale Summe von EUR 300.000 – gültig für alle Gemeinden passt nicht in die vom Gesetzgeber vorgesehene Haushaltslogik.
Was sind die Konsequenzen?
In der SG haben wir den Beschluss bereits abgestimmt. Trotz der Intervention der GRÜNEN Fraktion wurde die Grenze auf EUR 300.000 Investitionssumme festgelegt. Das ist meines Erachtens zu hoch und zu ungenau. Die Erfahrungen zeigen, dass „billige“ Lösungen (also niedrige Investitionskosten) in der Regel nicht „nachhaltig“ sind (Betriebskosten sind über die Nutzungsdauer höher als bei einer werthaltigeren Investition).
In der ursprünglichen Beschlussfassung hat die Verwaltung allein bestimmt, welche Lösungsalternativen unterhalb der Wertgrenze untersucht werden sollen. Nach entsprechender Diskussion ist es dann gelungen, den Zusatz einzubringen, dass der RAT in einzelnen Fällen auch unterhalb der Grenze Lösungsalternativen einfordern kann.
Nun sind die Gemeinden gefragt einen – für ihre Gemeinde passenden – Beschluss zu fassen,
In Fintel hat der BM den Betrag von EUR 300.000 einfach übernommen. Dies halte ich für uns und auch für die anderen Gemeinden unserer Samtgemeinde (besonders Vahlde, Stemmen, Helvesiek) für viel zu hoch. Eine hohe Wertgrenze öffnet zudem den Raum für Missbrauch, indem Investitionen mit „erheblichem Einfluss“ in kleine Tranchen verpackt werden, um eine ganzheitliche, nachhaltige Lösung zu vermeiden.
Antrag: Festlegung von Wertgrenzen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen