16.02.2017 – Ein Landwirt möchte mit einer neuen Schweinemastanlege seinen Betrieb erweitern. Er bittet die Gemeinde eine „Unbedenklichkeitserklärung“ gegenüber der Baubehörde im Landkreis abzugeben. Dies soll in der Ratssitzung am 20.02.2017 um 20:00 in Helvesiek/Helscher Hus beraten und beschlossen werden. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr sich zu informieren!

Im Amtsdeutsch heißt die Unbedenklichkeitserklärung unverfänglich „Einvernehmen der Gemeinde“. Was bedeutet dies aber?

Das bedeutet, die Gemeinde hat keine Bedenken bezüglich der Auswirkungen der Baumaßnahme auf Mensch, Natur, Luft und Tier. Sie gibt damit alle Kontroll- und Gestaltungsfunktionen – die eine Gemeinde zum Schutze ihrer Bürger und Landschaften hat – aus der Hand.

Eine solche Unbedenklichkeitserklärung setzt aber voraus, dass die Gemeinde durch ihre Vertreter mindestens folgende Prüfungen vorgenommen hat:

  • Information der Öffentlichkeit (also Sie als Bürger)?
  • Auswirkungen auf Flora und Fauna?
  • Auswirkungen auf die Artenvielfalt?
  • Auswirkungen auf die Wohnqualität der Bürger?
  • Auswirkungen auf das Tierwohl (Tierschutzgesetz)?
  • Klärung wie/wo wird die Gülle entsorgt (Einfluss auf das Trinkwasser)?
  • Klärung wie/wo finden Ausgleichsmaßnahmen statt?