31.01.2017 – Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz stellte den Gesetzentwurf vor: „Das ist ein Bürgergesetz. Sie erhalten einen Auskunftsanspruch gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Wissen ist die Grundlage für das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Das Gesetz ist ein Beitrag zu einer lebendigen Demokratie.“

Heute muss der Bürger noch begründen warum er Information begehrt und ist dem Ermessen der Verwaltung ausgeliefert. Mit dem neuen Gesetz ist klar geregelt, dass der Bürger ein fast uneingeschränktes Einsichtsrecht hat.

Diese Gesetz bringt mehr Transparenz in die Arbeit der Politik und Verwaltung und stärkt dann hoffentlich auch das Vertrauen in die Arbeit der Volksvertreter.

Sehen Sie selbst: Transparenzgesetz für Niedersachsen – Informationszugangsgesetz – NIZG (Entwurf 31.01.2017)